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BBK Nr. 23 vom Seite 1107 Fach 28 Seite 1296

Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung

– IDW-Prüfungsstandard IDW PS 250 –

I. Vorbemerkungen

(1) Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) legt in diesem IDW PS die Berufsauffassung dar, nach der Wirtschaftsprüfer als Abschlussprüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit den Grundsatz der Wesentlichkeit bei der Abschlussprüfung zu berücksichtigen haben. Der IDW PS verdeutlicht zudem die Auswirkungen der Wesentlichkeit auf das Prüfungsrisiko und macht gegenüber der Öffentlichkeit deutlich, dass die Wesentlichkeit nicht nur unter quantitativen, sondern auch unter qualitativen Gesichtspunkten zu beurteilen ist.

(2) Dieser IDW PS betrifft Abschlussprüfungen, d. h. Prüfungen von Jahres-, Konzern- und Zwischenabschlüssen i. S. des IDW PS 200, Ziele und allgemeine Grundsätze der Durchführung von Abschlussprüfungen (WPg 2000 S. 706 ff., Tz. 5). Für Prüfungen mit einem abweichenden Prüfungsgegenstand oder Prüfungen, die den Abschlussprüfungen nach Art und Umfang nicht entsprechen, ist im Einzelfall zu beurteilen, inwieweit die Grundsätze dieses IDW PS Anwendung finden. Entsprechendes gilt bei sonstigen Beauftragungen.

(3) Dieser IDW PS entspricht dem ISA 320 ”Audit Materiality” mit der aufgrund nationaler Ge...

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