Gesetzgebung | Bundesrat stimmt Rentenanpassung Ost-West zu
Zum 1. Juli erhalten Rentner mehr Geld. Der Bundesrat hat am einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Diese kann daher wie geplant in Kraft treten.
Die Erhöhung beträgt 4,39 % im Westen und 5,86 % im Osten. Damit gilt künftig ein einheitlicher Rentenwert von 37,60 € in ganz Deutschland. Bisher gab es noch unterschiedliche Rentenwerte - sie wurden seit Juli 2018 schrittweise angeglichen. Ursprünglich sollte es erst ab Juli 2024 einen einheitlichen Rentenwert geben. Aufgrund der gestiegenen Löhne und der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wird die Angleichung nun schon ein Jahr früher als gesetzlich geplant erreicht.
Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der der monatlichen Rente entspricht, wenn jemand ein Jahr lang durchschnittlich verdient und dafür Rentenbeiträge gezahlt hat. Die Bundesregierung legt ihn jeweils zum 1. Juli eines Jahres per Verordnung fest. Dadurch wird die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst.
Auch für Landwirtinnen und Landwirte verändern sich die Rentenbezüge. Der allgemeine Rentenwert (West) beträgt 17,36 € beziehungsweise 17,33 € (Ost).
Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung v. (il)
Nachricht aktualisiert am , 15:10 Uhr: Die Rentenwertbestimmungsverordnung 2023 ist am im BGBl 2023 I Nr. 164 verkündet worden. (il)
Fundstelle(n):
VAAAJ-42129