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Steuerrecht | Bauanzeige bei Sonderabschreibung nach § 7b EStG
Ist für den Bau eines Mehrfamilienhauses keine Baugenehmigung erforderlich, sondern genügt eine Bauanzeige, so ist die Bauanzeige in der Einreichung der Bauunterlagen zu sehen. Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist ausgeschlossen, wenn die Bauanzeige vor dem erfolgt ist, dem Beginn des Förderzeitraums nach § 7b Abs. 2 Nr. 1 EStG.
Für die Inanspruchnahme der Sonder-AfA nach § 7b EStG genügt es nicht, wenn mit der Herstellung erst nach dem begonnen und dies der zuständigen Baubehörde angezeigt worden ist.
Die [i]Bauvorhaben war genehmigungsfrei Kläger planten die Errichtung eines Mehrfamilienhauses in Rheinland-Pfalz, für das keine Baugenehmigung erforderlich war. Sie reichten am die Bauunterlagen bei der Verbandsgemeinde im sog. Freistellungsverfahren nach § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz ein. Am wurden die Bauunter...