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NWB Nr. 25 vom Seite 1787

Urteile des BAG befeuern alte Diskussion: Betriebsrente oder Einmalzahlung – was ist die bessere Versorgungsform?

Entscheidungen können als Lehrstücke dafür dienen, wie Arbeitgeber die Dinge nicht angehen sollten

Manfred Baier

Die alte, immer wiederkehrende Diskussion in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) um die Frage, was für Betriebsrenten besser sei, Rente oder Einmalzahlung, hat mit zwei Urteilen des Bundesarbeitsgerichts Anfang des Jahrs 2023 (vgl. , NWB WAAAJ-38158 und 3 AZR 220/22, NWB HAAAJ-34226) weitere Nahrung erhalten. Aber lassen sich aus den Entscheidungen tatsächlich neue Erkenntnisse ziehen?

I. Einordnung der Entscheidungen vor praktischem Hintergrund

[i]Vielen erscheint die Einmalzahlung als bessere VarianteBefürworter der Einmalzahlung als Leistung aus einer bAV rieben sich verwundert die Augen. Da hatte unlängst das Bundesarbeitsgericht gleich über zwei Fälle zu entscheiden, in denen Betriebsrentner gegen die Umwandlung einer Betriebsrente aus einem unternehmensinternen Versorgungswerk (Unterstützungskasse) auf Einmalzahlung durch ihren Arbeitgeber geklagt hatten. Denn es ist ungewöhnlich, dass Betriebsrentner bis in die höchste Instanz einen solch drastischen Weg gehen. Schließlich erscheint vielen – auch nach den aktuellen Urteilen des BAG – die Einmalzahlung als Leistung aus einer bAV als die bessere Variante zur Betriebsrente.

Erläuterung:

Das stärkste Argument hierfür liegt auf der ...

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