Online-Nachricht - Donnerstag, 15.06.2023

Gesetzgebung | Neuregelungsvorschläge zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen begrüßt (DStV)

Der DStV befürwortet den Vorstoß des BMF für eine Neuordnung der beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen. Insbesondere die deutliche Reduzierung des bestehenden Ausnahmekatalogs und die Einführung einer Generalklausel können aus Sicht des DStV geeignet sein, das laufende EU-Vertragsverletzungsverfahren zu den Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater zu beenden.

Hierzu führt der DStV weiter aus:

  • In Anlehnung an die Regelung des § 5 RDG soll künftig in einem neuen § 4d StBerG-E eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit nur erbracht werden dürfen, wenn die Tätigkeit als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehört. Dies soll am Inhalt und Umfang, dem sachlichen Zusammenhang zur Haupttätigkeit sowie der für die Haupttätigkeit erforderlichen Steuerrechtskenntnisse zu beurteilen sein.

  • Daneben sollen ebenso wie im RDG durch eine Neuregelung des § 6 StBerG-E künftig auch sog. Tax Law Clinics an Hochschulen zulässig sein, bei denen zu Ausbildungszwecken unter Anleitung einer besonders qualifizierten Person altruistische Hilfeleistung in Steuersachen angeboten wird.

  • Aus Sicht des DStV kann eine Beratungsmöglichkeit in diesem eng umgrenzten Bereich der Hochschulen durchaus einen Beitrag leisten, junge Menschen für den steuerberatenden Beruf zu interessieren und den Berufsstand bei der Nachwuchsgewinnung zu unterstützen.

Hinweis:

Die Stellungnahme des DStV ist auf dessen Homepage veröffentlicht.

Quelle: DStV online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
DAAAJ-42028