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NWB Nr. 25 vom Seite 1750

„New Work“ erreicht den steuerlichen Abzug von Umzugskosten

Michael Heine

Umzugskosten sind beruflich veranlasst, wenn der Umzug anlässlich eines Arbeitgeber- oder Stellenwechsels erfolgt. Außerhalb einer beruflichen Veränderung haben Rechtsprechung und Verwaltung den steuerlichen Abzug bisher nur gewährt, sofern durch den Umzug eine erhebliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen eingetreten ist. Dies hat die Rechtsprechung (grundlegend , BStBl 1987 II S. 81) bereits frühzeitig mit der Regelvermutung einer täglichen Fahrzeitverkürzung nach dem Umzug von mindestens einer Stunde typisiert. Hierauf haben sich Finanzgerichte und Finanzverwaltung in der Folge eingerichtet. Weitere Sachverhaltsumstände – außerhalb der schlichten Verkürzung der Fahrzeiten – blieben hingegen größtenteils unter dem Radar. Mit Urteil v.  - 5 K 190/22 (NWB GAAAJ-39828) hat das FG Hamburg nun eine überwiegende berufliche Veranlassung der Umzugskosten infolge der durch den Umzug erstmals möglichen Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers gesehen.

Veränderte Arbeitswelt erzwingt Umdenken bei beruflicher vs. privater Veranlassung

In der Begründung setzt sich das FG Hamburg insbesondere von dem (BStBl 1993 II S. 610) ab....
BGBl 2022 I S. 2294
BStBl 2001 II S. 585

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