Online-Nachricht - Donnerstag, 15.06.2023

Gesetzgebung | BRAK befürwortet Legalisierung von Tax Law Clinics

Die BRAK hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe Stellung genommen und die dort geplante Legalisierung von sog. Tax Law Clinics begrüßt.

Hintergrund: Das BMF hat am den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe" veröffentlicht (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 15.5.2023). Neben neuen Regelungen zur beschränkt geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen und den Befugnissen von Lohnsteuerhilfevereinen sieht der Entwurf die Zulässigkeit sog. Tax Law Clinics vor (ausführlich hierzu Günther/Grupe, ).

Hierzu führt die BRAK weiter aus:

  • Die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen soll nach Plänen des Bundesministeriums der Justiz neu strukturiert werden. Neben der Anwaltschaft und Steuerberaterschaft, die unbeschränkt steuerlich beraten darf, sollen bestimmte, abschließend aufgezählte Berufsgruppen eine beschränkte steuerliche Beratungsbefugnis erhalten.

  • Zudem soll die unentgeltliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen künftig im Regelfall zulässig sein. Durch diese Neuregelung werden auch sogenannte Tax Law Clinics an oder im Umfeld von Hochschulen zulässig, die zu Ausbildungszwecken unter Anleitung besonders qualifizierter Personen altruistische Hilfeleistung in Steuersachen anbieten.

  • In ihrer Stellungnahme zu dem Referentenentwurf begrüßt die BRAK diese Neuregelung und die damit einhergehende Harmonisierung von Rechtsdienstleistungs- und Steuerberatungsgesetz uneingeschränkt. Sie begrüßt insbesondere, dass das Ministerium den Bedarf erkannt und die Anregung aus der Praxis aufgegriffen hat.

  • Law Clinics seien beliebt, brächten Studierende frühzeitig mit Praxisfragen in Kontakt und förderten sie in der Entwicklung von Schlüsselqualifikationen wie etwa Gesprächsführung, Rhetorik oder Verhandlungsmanagement. Law Clinics seien damit sowohl eine gute Vorbereitung auf das Staatsexamen als auch auf den Beruf. Es erschließe sich nicht, weshalb Law Clinics bislang im Steuerrecht nicht zulässig seien.

Hinweis:

Die Stellungnahme der BRAK zum Referentenentwurf ist auf deren Homepage veröffentlicht.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin v. (il)

Fundstelle(n):
SAAAJ-41988