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BFH Urteil v. - X R 154/88 BStBl 1990 II S. 570

Gesetze: EStG 1985 § 10b Abs. 1EStDV § 48 Abs. 3 Nr. 2

- Bei vor 1990 geleisteten Aufwandsspenden ist es nicht erforderlich, daß der Spender gegen den Empfänger einen Erstattungsanspruch hat, auf den er verzichtet (Anschluß an BStBl II 1986, 726) - Zu den Anforderungen an die Spendenbescheinigung bei Aufwandsspenden

Leitsatz

1. Eine Spende nach § 10b Abs. 1 EStG fließt einem Empfänger i.S. von § 48 Abs. 3 Nr. 2 EStDV schon dann unmittelbar zu, wenn der Spender nach außen erkennbar im Auftrage des Empfängers für dessen satzungsmäßigen Zweck Aufwendungen in Form von Wertabgaben aus dem geldwerten Vermögen erbringt und ihm damit Ausgaben erspart. Es ist nicht erforderlich, daß der Spender gegen den Empfänger einen Erstattungsanspruch hat, auf den er verzichtet (Anschluß an , BFHE 144, 439, BStBl II 1986, 726).

2. Zu den Anforderungen an die Spendenbescheinigung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 570
BFH/NV 1990 S. 26 Nr. 4
SAAAA-93285

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BFH, Urteil v. 29.11.1989 - X R 154/88

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