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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 19 | Verfahrensrecht: Separate Anfechtung einer Lohnsteuer-Anmeldung und eines Haftungsbescheids

In der Anfechtung eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids ist nicht zugleich auch die Anfechtung der Lohnsteuer-Anmeldungen oder des Bescheids über die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung der Lohnsteuer-Anmeldung zu sehen. Dies gilt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs selbst dann, wenn die Aufhebung des Vorbehalts im Lohnsteuer-Haftungsbescheid erfolgt.

Für die Praxis relevant ist auch ein Urteil des Bundesfinanzhofs zu einer verfahrensrechtlichen Frage. Es gibt uns die Gelegenheit, vor einer Falle zu warnen.

Der VI. Senat des BFH hat nämlich entschieden: Durch die Anfechtung eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids werden nicht zugleich – inzident – auch die Lohnsteuer-Anmeldungen für die Zeiträume angefochten, in denen der Haftungstatbestand verwirklicht wurde.

In der Anfechtung eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids ist auch keine Anfechtung eines Bescheids über die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung der Lohnsteuer-Anmeldungen zu sehen. Dies gilt selbst dann, wenn die Aufhebung des Vorbehalts im Haftungsbescheid erfolgt.

Der Kläger hatte in seinen Lohnsteuer-Anmeldungen zu viel Lohnsteuer angemeldet, dies aber zunächst nicht bemerkt....

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