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BFH Urteil v. - I R 117/87 BStBl 1990 II S. 57

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1EStG § 5 Abs. 1EStG § 32 bDBA Schweiz 1971 Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2

Zur Ermittlung und Währungsumrechnung der Einkünfte einer ausländischen Personengesellschaft

Leitsatz

1. Sind unbeschränkt steuerpflichtige Personen an einer ausländischen Personengesellschaft beteiligt, die im Inland weder eine Betriebsstätte unterhält noch einen ständigen Vertreter bestellt hat, so ist der Gewinn der Personengesellschaft nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln.

2. Die nach § 4 Abs. 1 EStG aufzustellende Bilanz kann entweder in deutscher oder in ausländischer Währung aufgestellt werden. Wird die Bilanz in ausländischer Währung aufgestellt, so ist das Ergebnis in DM umzurechnen. Dabei darf nur ein solches Umrechnungsverfahren gewählt werden, das im Einzelfall zu keinem Verstoß gegen die (deutschen) Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung führt.

3. Die unter 1. und 2. aufgestellten Grundsätze finden entsprechende Anwendung, wenn Gewinnanteile an einer ausländischen Personengesellschaft nur für Zwecke des Progressionsvorbehalts zu ermitteln sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 57
BFH/NV 1989 S. 51 Nr. 12
IAAAA-93284

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 13.09.1989 - I R 117/87

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