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LSG Hessen Urteil v. - L 1 VE 8/22

Die Beteiligten streiten im Wesentlichen darüber, ob der Kläger im Februar 2012 in A-Stadt Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine Person geworden ist.

Fundstelle(n):
DAAAJ-41779

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LSG Hessen, Urteil v. 18.08.2022 - L 1 VE 8/22

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