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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 2069/21

Gesetze: SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 11; SGB V § 237; SGB V § 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; SGB V § 226 Abs. 2 S. 2; SGB V § 223

Leitsatz

Leitsatz:

Der Freibetrag i.S.d. § 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V ist von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V abzuziehen. Bei den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V handelt es sich um den kompletten monatlichen Zahlbetrag der Versorgungsbezüge ohne Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze.

Fundstelle(n):
UAAAJ-41769

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.04.2023 - L 11 KR 2069/21

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