Im Verhältnis zum Kaufpreis hoher Erhaltungsaufwand ist nur im Rahmen der AfA bei dem Gebäude zu berücksichtigen
Leitsatz
Werden nach dem entgeltlichen Erwerb eines zur Erzielung von Einkünften genutzten Gebäudes innerhalb von zwei Jahren im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Aufwendungen für die Erneuerung der Fenster und für die Umstellung der Heizung erbracht, sind diese Aufwendungen nicht sofort abziehbare Werbungskosten, sondern nur im Rahmen der Absetzungen für Abnutzung bzw. erhöhter Absetzungen für das Gebäude zu berücksichtigen (Anschluß an die bisherige Rechtsprechung).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 53 BFH/NV 1990 S. 2 Nr. 1 GAAAA-93263
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