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Steuerrecht | Erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer bei Hausreinigung
Die erweiterte Kürzung für eine Vermietungsgesellschaft ist zu versagen, wenn die Vermietungsgesellschaft eine fremde Immobilie, die nicht in ihrem Eigentum steht und in der sich ihre Verwaltungsräume befinden, reinigt und die Reinigung dem Eigentümer in Rechnung stellt. Es handelt sich dabei nicht um eine gewerbesteuerlich unschädliche Baubetreuung; denn hierfür wäre erforderlich, dass die Vermietungsgesellschaft die Hauptverantwortung für die Betreuung der Immobilie trägt.
Die [i]Klägerin reinigte ein fremdes Objekt gegen Entgelt Klägerin war eine GmbH, die u. a. Immobilien vermietete. Ihren Verwaltungssitz hatte sie in einem Gebäude, dessen Obergeschoss sie von ihren Gesellschafter-Geschäftsführern gemietet hatte. Die Klägerin reinigte im Streitjahr 2012 das gesamte Treppenhaus sowie das Hauseingangspodest des Gebäudes ...