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Finanzgericht Nürnberg  Beschluss v. - 6 V 1330/22

Gesetze: FGO§ 52d ; EuRAG § 27a ; EStG § 62

Erfordernis dienstleistender europäischer Rechtsanwälte zur Einreichung von Anträgen und Erklärungen mittels BeA

Leitsatz

Auch dienstleistende europäische Rechtsanwälte sind an die Formvorschriften des § 52d FGO gebunden und haben alle Anträge und Erklärungen mittels BeA einzureichen.

Fundstelle(n):
IStR 2023 S. 475 Nr. 13
IStR 2023 S. 476 Nr. 13
BAAAJ-41638

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Nürnberg , Beschluss v. 03.04.2023 - 6 V 1330/22

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