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BFH Urteil v. - IV R 39/89 BStBl 1990 II S. 495

Gesetze: EStG § 34e

Bei § 34e EStG ist ein beim Wechsel der Gewinnermittlungsart entstehender sog. Übergangsgewinn anteilig dem Gewinn der Verteilungsjahre zuzurechnen

Leitsatz

Der beim Wechsel von der Einnahme-Überschußrechnung zum Bestandsvergleich entstehende sog. Übergangsgewinn ist, wenn er nach Abschn. 19 Abs. 1 Satz 8 EStR auf mehrere Wirtschaftsjahre verteilt wurde, bei der Berechnung der betriebsbezogenen Gewinngrenze des § 34e EStG anteilig dem Gewinn der Verteilungsjahre und nicht ausschließlich (aber in voller Höhe) dem Übergangsjahr zuzurechnen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 495
BFH/NV 1990 S. 43 Nr. 6
StBp. 2007 S. 366 Nr. 12
TAAAA-93250

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BFH, Urteil v. 01.02.1990 - IV R 39/89

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