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BFH Urteil v. - I R 98-99/86 BStBl 1990 II S. 468

Gesetze: KStG 1977 § 1 Abs. 1 Nr. 1KStG 1977 § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2KStG 1977 § 27 Abs. 3 Satz 2EStG 1984 § 2 Abs. 1 Satz 1EStG 1984 § 15 Abs. 2

Körperschaftsteuersubjektfähigkeit einer GmbH; steuerrechtliche Zurechnung von Einkünften

Leitsatz

1. Die Körperschaftsteuersubjektfähigkeit einer GmbH ist stets ab deren zivilrechtlich wirksamer Gründung anzuerkennen. Sie wirkt solange fort, als die GmbH zivilrechtlich besteht.

2. Einer GmbH sind steuerrechtlich die Einkünfte zuzurechnen, die sie erzielt. Sie erzielt gewerbliche Einkünfte, wenn die sie auslösende Tätigkeit im Namen und für Rechnung der GmbH ausgeübt wird.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 468
BFH/NV 1990 S. 37 Nr. 5
DAAAA-93238

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BFH, Urteil v. 13.12.1989 - I R 98-99/86

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