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26.05.2023 , NWB 23/2023 S. 1629

PUEG | Erhöhung des Pflegebeitragssatzes ab

Der Bundestag hat das sog. Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) angenommen. Das Gesetz tritt – vorbehaltlich verschiedener Ausnahmen – am in Kraft. Ab diesem Datum werden höhere Pflegebeiträge erhoben. Zur Absicherung bestehender Leistungsansprüche der sozialen Pflegeversicherung und der im Rahmen der Reform vorgesehenen Leistungsanpassungen wird der allgemeine Beitragssatz um 0,35 auf 3,4 % angehoben. Der Arbeitgeberanteil beträgt 1,7 %. Für Mitglieder ohne Kinder gilt ein Pflegebeitragssatz von 4%. Die Beitragserhöhungen sind mit Mehreinnahmen i. H. von rund 6,6 Mrd. €/Jahr verbunden. Die Bundesregierung wird ermächtigt, den Beitragssatz künftig durch Rechtsverordnung festzusetzen, sofern auf kurzfristigen Finanzierungsbedarf reagiert werden muss. Ab dem ...

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