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Insolvenzverfahren | USt keine Masseverbindlichkeit
Wird eine zu steuerpflichtigen Einkünften führende Tätigkeit (hier: Veräußerung eines Kfz der Insolvenzschuldnerin durch den ehemaligen Geschäftsführer) ohne Wissen und Zutun des Insolvenzverwalters ausgeübt und gelangen die Erträge nicht zur Masse, entsteht der Steueranspruch nicht als Masseverbindlichkeit. Dies gilt auch für den Bereich der Umsatzsteuer.
Masseverbindlichkeiten sind die Verbindlichkeiten, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet werden, ohne zu den Kosten des Insolvenzverfahrens zu gehören. Verbindlichkeiten werden nach der Rechtsprechung des BFH ohne Handlung des Insolvenzverwalters „in anderer Weise“ (nur) begründet, wenn eine Amtspflicht zum Tätigwerden be...