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OLG Dresden Urteil v. - 4 U 1377/22

Leitsatz

Leitsatz:

1. Einer juristischen Person stehen datenschutzrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche wegen der Verwendung von Daten aus Personalakten ihrer Mitarbeiter nicht zu.

2. Urlaubslisten eines Unternehmens stellen keine Geschäftsgeheimnisse dar.

Fundstelle(n):
GmbHR 2023 S. 561 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2023 S. 1628
NAAAJ-41378

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OLG Dresden, Urteil v. 14.03.2023 - 4 U 1377/22

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