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RENO Nr. 6 vom Seite 6

Kommentierte Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig ein ausführlich kommentiertes Urteil, das für Ihre Ausbildung und die tägliche Kanzleiarbeit von Interesse sein kann.

Inhalt der Berufungsschrift

Entscheidung

KIEHL LAAAJ-39190

Leitsatz

Wenn in einer Berufungsschrift, der das angefochtene Urteil nicht beigefügt ist, das Aktenzeichen und das Verkündungsdatum nicht oder nicht zutreffend angegeben sind, steht dies der Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht entgegen, sofern das Berufungsgericht und die gegnerische Partei anhand der innerhalb der Berufungsfrist eingereichten Unterlagen das angefochtene Urteil dennoch zweifelsfrei bestimmen können.

Sachverhalt

Die klagende Partei erhebt Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen die Vertriebsgesellschaft der Deutschen Bahn. Mit der Klage wendet sie sich gegen den Aufbau und Nutzung eines Online-Formulars, in dem lediglich die Bezeichnungen und Anreden mit Herrn und Frau erfolgen. Gleichzeitig macht die Klägerpartei die Zahlung einer Entschädigung geltend.

Fragen hierzu

  1. Welche Klagearten liegen hier vor?

  2. Wie muss eine Klageschrift grundsätzlich aufgebaut sein?

  3. Wo ist geregelt, welchen Inhalt die Klage haben muss und haben soll?

Lösung