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Kurzfassung zum Beitrag von WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach PiR 6/2023 S. 196

Virtuelle Grundstücke und Währungen im Metaverse

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

Das Recht auf immerwährende Nutzung des erworbenen virtuellen Grundstücks ist als immaterieller Vermögenswert und nicht als Rechnungsabgrenzungsposten oder als Nutzungsrecht aus einem lease zu aktivieren. Der Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte ist nicht einschlägig. Der Vermögenswert ist i. S. eines faktischen Wahlrechts planmäßig abzuschreiben (z. B. über zehn Jahre) oder als Vermögenswert unbestimmter Nutzungsdauer jährlich auf außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf zu testen.

Die bei Teilverkauf des Grundstücks erhaltene virtuelle Währung ist bei bedeutenden Beträgen als eigener Posten unmittelbar vor den liquiden Mitteln auszuweisen.

Ob wegen der Geldnähe der virtuellen Währung eine Grundstücksveräußerung in dieser Währung nicht als normaler Tausch behandelt oder doch die Geldnähe ignoriert wird, beeinflusst die Zugangsbewertung der erhaltenen virtuellen Währung und die Gewinnrealisierung aus dem Grundstücksabgang nicht.

Virtuelles Grundstück und darauf errichtetes virtuelles Gebäude sind zwei Vermögenswerte. Die Bebauung ändert daher an der Bilanzierung des Grundstücks nichts. Für das Gebäude gilt: Die Aktivierbarkeit d...

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