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STFAN Nr. 6 vom Seite 26

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Fallbeispiel

Die GmbH lässt von eigenen Mitarbeitern eine Buchführungssoftware programmieren, die sie nach Fertigstellung am in der unternehmenseigenen Buchhaltungsabteilung einsetzt. Die Nutzungsdauer wird auf drei Jahre geschätzt. Die bei der Herstellung entstandenen Entwicklungskosten beliefen sich auf 30.000 €.

Einführung

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Handelsbilanz aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Ein immaterieller Vermögensgegenstand liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • der Betrieb hat ein Recht, eine Möglichkeit oder einen besonderen greifbaren Vorteil,

  • dieses Recht, diese Möglichkeit oder dieser besonders greifbare Vorteil ist gegenüber anderen Vermögensgegenständen abgrenzbar und kann separat bewertet werden,

  • ein potenzieller Käufer des Betriebs würde dafür ein besonderes Entgelt aufwenden.

Ein immaterieller Vermögensgegenstand ist entgeltlich erworben worden, wenn er durch ein Rechtsgeschäft, insbesondere einen Kaufvertrag, gegen Hi...