Online-Nachricht - Montag, 05.06.2023

Berufsrecht | Registrierung beim elektronischen Meldeportal der FIU für StB verpflichtend (StBKammer)

Verpflichtete (Steuerberater und Steuerbevollmächtigte) müssen sich bei goAML registrieren (§ 45 Abs. 1 Satz 2 GwG). Die Registrierung ist unabhängig von einer konkreten Verdachtsmeldung verpflichtend und muss mit der Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der FIU, spätestens aber zum erfolgen. Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag der Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen im Bundesgesetzblatt bekannt (§ 59 Abs. 6 GwG).

Hintergrund: Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG) und unterliegen mit ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz. Unter bestimmten Umständen müssen sie eine Verdachtsmeldung gem. § 43 GWG bei der Financial Intelligence Unit (FIU) abgeben.

Aus mehreren Gründen ist es empfehlenswert, sich schon jetzt bei goAML zu registrieren:

  • Liegt ein meldepflichtiger Sachverhalt vor, kann die Verdachtsmeldung direkt abgegeben werden, wenn Sie bereits mit dem Portal vertraut sind. Die Abgabe einer Verdachtsmeldung erfolgt zwingend über das elektronische Meldeportal, sofern keine Ausnahmegenehmigung zur Vermeidung unbilliger Härten vorliegt.

  • Nachdem Sie sich im elektronischen Meldeportal registriert haben, können Sie auf die dort hinterlegten Materialien zugreifen. Neben fachlichen Informationen wie z. B. Papieren zu Typologien und Methoden der Geldwäsche, die die Verpflichteten beim Erkennen melderelevanter Sachverhalte unterstützen können, stehen dort nähere Erläuterungen zum Portal sowie die Verlautbarungen der Anti Financial Crime Alliance (AFCA) zur Verfügung.

  • Eine Registrierung bei goAML unterstreicht Ihre Bereitschaft zur Befolgung geldwäscherechtlicher Pflichten. Eine hohe Registrierungsquote trägt auch dazu bei, die besondere Rolle des steuerberatenden Berufs als Compliance-Instanz bei der Bekämpfung der Geldwäsche nach außen zu dokumentieren.

Hinweis

Zur Registrierung gelangen Sie hier.

Quelle: Steuerberaterkammer München (JT)

Fundstelle(n):
LAAAJ-41276