USt direkt digital Nr. 11 vom Seite 1

Die Energiewende auch vor Gericht

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Die Energiewende beschäftigt immer mehr auch die Gerichte: Die von Prof. Dr. Peter Mann besprochene Entscheidung befasst sich mit nicht eingespeistem Strom aus einer Kraft-Wärme-Kopplung. Die Finanzverwaltung geht bislang davon aus, dass der nicht eingespeiste Strom nach dem KWKG 2009 gleichwohl an den Netzbetreiber geliefert wird. Im Nachgang erfolgt dann eine Rücklieferung an den Anlagenbetreiber. Der BFH kommt hier zu dem Ergebnis, dass diese fiktive Hin- und Rücklieferung nicht gegeben ist.

Der EuGH präzisiert seine Rechtsprechung zur wirtschaftlichen Tätigkeit. In zwei Verfahren zum polnischen Steuerrecht kommt er zum Ergebnis, dass die öffentliche Hand bei Ausübung von defizitären Tätigkeiten nicht als „Unternehmer“ handelt und er definiert die defizitäre Tätigkeit. Mangels wirtschaftlicher Tätigkeit (Unternehmereigenschaft) kann zwar in diesen Fällen die Besteuerung von Umsätzen unterbleiben. Die Kehrseite der Medaille aber ist die Versagung des Vorsteuerabzugs. Dr. Axel Leonard bespricht die Entscheidungen .

Wenn die Überlassung von Betriebsvorrichtungen und Maschinen eine Nebenleistung zur Hauptleistung ist, die in der Überlassung des Gebäudes besteht, und mit dieser untrennbar verbunden ist, stellen diese Überlassungen für die Anwendung der Mehrwertsteuer eine einheitliche Leistung dar. Der EuGH kommt im Urteil vom nach einer BFH-Vorlage zum Ergebnis, dass soweit eine einheitliche Leistung vorliegt, die vorliegende Leistung steuerfrei zu behandeln ist. Sie finden dieses Urteil besprochen von Prof. Dr. Peter Mann .

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 11 / 2023 Seite 1
NWB NAAAJ-41271