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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 2686/17 VE

Gesetze: EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d; RL 2003/96/EG Art. 2 Abs. 4 Buchstabe b

Energiesteuerentlastung für Erdgasverbrennung zur Erzeugung von inertem Prozessgas

Leitsatz

  1. Für das zur Herstellung von Kohlestaub durch Mahlen und Trocknen von Rohkohle verbrannte Erdgas ist die Energiesteuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG zu gewähren, da dessen Verbrennung nicht nur der Trocknung des Kohlestaubs dient, sondern hierdurch zugleich das für den Betrieb der Anlage ohne Explosionsgefahr erforderliche inerte Prozessgas erzeugt wird (Urteil im II. Rechtszug; vorgehend: , BFH/NV 2023, 218).

  2. Für die Verwendung des Erdgases zu anderen Zwecken als Heiz- oder Kraftstoff (doppelter Verwendungszweck) kommt es nicht auf die Rangfolge der Verwendungszwecke oder deren zeitliche Reihenfolge im Rahmen eines einheitlichen industriellen Prozesses an.

Fundstelle(n):
IAAAJ-41264

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 08.03.2023 - 4 K 2686/17 VE

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