Steuerrecht aktuell 1/2023
1. Aufl. 2023
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E. Umsatzsteuer
I. Verwaltungsanweisungen
1. Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG bei gemischt genutzten Grundstücken
III C 2 – S 7306/19/10001 :003, NWB RAAAJ-24585
(Sonja Stockburger/Johannes Stößel)
a) Hintergrund (Rz. 1 bis 9)
Grundsätzlich gilt es, die Vorsteuer in einen abziehbaren und einen nicht-abziehbaren Teil aufzuteilen, wenn ein Unternehmer seine Eingangsleistungen sowohl für Umsätze verwendet, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch für Umsätze, die einen Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 2 und 3 UStG ausschließen. Zur Aufteilung der Vorsteuer sieht das Unionsrecht in Art. 173 Abs. 1 MwStSystRL und Art. 174 Abs. 1 MwStSystRL grundsätzlich einen auf die Gesamtheit der vom Unternehmer bewirkten Umsätze bezogenen Umsatzschlüssel („Pro-rata-Satz“) vor. Nach Art. 173 Abs. 2 MwStSystRL besteht für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit eine von diesem Grundsatz abweichende Regelung zu treffen. Deutschland hat von dieser Möglichkeit mit § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG in der Form Gebrauch gemacht, als dass zur Aufteilung der Vorsteuer „andere wirtschaftliche Zuordnungen“ vorranging vor der Aufteilung nach den Umsätzen herangezogen werden sollen.
Durch sein Schreiben v. (III C 2 – S 7306/19/10001 :003) hat das BMF nun Stellung zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden genommen und di...BStBl 2022 II S. 726BStBl 2022 II S. 731BStBl 2022 II S. 734BStBl 2022 II S. 736BStBl 2022 II S. 743BStBl 2022 II S. 746BStBl 2022 II S. 749BStBl 2022 II S. 752