Steuerrecht aktuell 1/2023
1. Aufl. 2023
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D. Gewerbesteuer
I. Verwaltungsanweisungen
1. Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG
BStBl 2022 I S. 1527, NWB RAAAJ-26542
(Thomas Egner)
Hintergrund
Unternehmen sollen nicht doppelt mit Objektsteuern belastet werden, was insbesondere bei wohnungswirtschaftlichen Unternehmen mit der Gewerbesteuer und der Grundsteuer regelmäßig und umfassend der Fall ist. Dementsprechend sieht § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für diese Unternehmen unter bestimmten Bedingungen eine erweiterte Kürzung der Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen vor, die über die einheitswertorientierte Regelkürzung des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG hinausgeht. Infrage steht, ob die Voraussetzungen für die erweiterte Kürzung bei der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine erfüllt werden, insbesondere, wenn auch weitere Leistungen erbracht werden. Grundsätzlich führt jede gewerbliche Tätigkeit zum Ausschluss der erweiterten Kürzung, die nicht durch § 9 Nr. 1 Satz 3 GewStG erlaubt ist. Dies gilt selbst dann für den gesamten Veranlagungszeitraum, wenn die gewerbliche Tätigkeit nur zeitweise erfolgt und von untergeordneter Bedeutung ist (H 9.2 (2) GewStH).
Regelungs...