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BFH 06.12.2021 IX R 10/21, Kommentierte Nachricht

Lohn und Gehalt | Keine Tarifermäßigung für Abfindung in zwei Veranlagungszeiträumen

Eine Tarifermäßigung wird nicht für eine Entschädigung wegen Arbeitsplatzverlustes gewährt, die in drei Teilbeträgen und zwei Veranlagungszeiträumen ausgezahlt wird.

Infolge [i]Kündigung und Weiterbeschäftigung in zwei Transfergesellschaften einer Umstrukturierung wurde dem Kläger im Jahr 2015 gekündigt. Im Rahmen des Sozialplans sicherte ihm sein Arbeitgeber X zum einen eine Abfindung i. H. von 115.700 € zu. Zum anderen sollte der Kläger bei der Transfergesellschaft A beschäftigt werden. Sollte er zuvor einen einen anderen Arbeitsplatz finden, sollte er eine Zusatzabfindung von 30.000 € erhalten. Sofern der Kläger nach Ablauf der Beschäftigung bei der A eine weitere Beschäftigung in einer anderen Beschäftigungsgesellschaft (B) ausschlagen würde, sollte der Kläger eine weitere Zusatzabfindung von 40.000 € erhalten. Außerdem sollte der Kl...

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Keine Tarifermäßigung für Abfindung in zwei Veranlagungszeiträumen

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