Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohn und Gehalt | Keine Tarifermäßigung für Abfindung in zwei Veranlagungszeiträumen
Eine Tarifermäßigung wird nicht für eine Entschädigung wegen Arbeitsplatzverlustes gewährt, die in drei Teilbeträgen und zwei Veranlagungszeiträumen ausgezahlt wird.
Infolge [i]Kündigung und Weiterbeschäftigung in zwei Transfergesellschaften einer Umstrukturierung wurde dem Kläger im Jahr 2015 gekündigt. Im Rahmen des Sozialplans sicherte ihm sein Arbeitgeber X zum einen eine Abfindung i. H. von 115.700 € zu. Zum anderen sollte der Kläger bei der Transfergesellschaft A beschäftigt werden. Sollte er zuvor einen einen anderen Arbeitsplatz finden, sollte er eine Zusatzabfindung von 30.000 € erhalten. Sofern der Kläger nach Ablauf der Beschäftigung bei der A eine weitere Beschäftigung in einer anderen Beschäftigungsgesellschaft (B) ausschlagen würde, sollte der Kläger eine weitere Zusatzabfindung von 40.000 € erhalten. Außerdem sollte der Kl...