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NWB Nr. 23 vom Seite 1612

Erbschaftsteuerliche Immobilienbewertung nach dem JStG 2022

Dirk Eisele

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1638Zurückgehend auf das JStG 2022 wurden die Vorschriften des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer auch in sog. Sonderfällen, namentlich bei Erbbaurechten sowie Gebäuden auf fremdem Grund und Boden, an die aktuelle Immobilienwertermittlungsverordnung für Bewertungsstichtage nach dem angepasst. Mit Anwendungserlassen v.  (BStBl 2023 I S. 738) hat die Finanzverwaltung die „amtliche“ Auffassung zum novellierten Recht der Grundbesitzbewertung veröffentlicht.

[i]Separate Bewertung Erbbaurechtsverhältnisse: Bei dem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Das Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht trennt mithin das Eigentum am Bauwerk vom Eigentum am Grundstück. Das Bewertungsgesetz ordnet die separate Bewertung der wirtschaftlichen Einheit „Erbbaurecht“ und der wirtschaftlichen Einheit „Erbbaugrundstück“ an.

Wertermittlung für das Erbbaurecht: [i]Anwendungshierarchie der BewertungsverfahrenBei der Bewertung des Erbbaurechts ist eine Anwendungshierarchie zu beachten. Der Wert des Erbbaurechts wird vorrangig durch Anwendung der von den Gutachteraussc...

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