Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein - VI 358 - S 7030-324

Einzelfragen zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz

- USt-Kurzinformation -

Bezug: BStBl 2022 I S. 1455

Nach einem Beschluss der Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder über Umsatzsteuerfragen gilt Folgendes:

  1. Die Lieferung von Flüssiggas, welches zur Erzeugung von Prozesswärme eingesetzt wird, fällt unter die temporäre Steuersatzsenkung.

  2. Die Lieferung von Gas in Flaschen oder Kartuschen fällt nicht unter die temporäre Steuersatzsenkung.

  3. Das Legen eines Hauswärmeanschlusses fällt unter die temporäre Steuersatzsenkung.

  4. Der Anschluss an ein örtliches Flüssiggasversorgungsnetz fällt unter die temporäre Steuersatzsenkung.

  5. Das Legen eines Anschlusses von einem (privaten) Flüssiggastank an die Leitungen des Verbrauchers im Haus, bzw. bis zu einer Hauseinführung unterliegt dem Regelsteuersatz.

  6. Die Installation und Wartung einer Flüssiggasanlage, Gastherme, Heizungsanlage u.ä. fällt nicht unter die temporäre Steuersatzsenkung.

  7. Nutzungsentgelte für Bereitstellung und Vorhaltung des Netzes bzw. des Netzzugangs durch den Netzbetreiber gegenüber einem Energieversorger fallen nicht unter die temporäre Steuersatzsenkung.

Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein v. - VI 358 - S 7030-324

Fundstelle(n):
UR 2023 S. 428 Nr. 10
NAAAJ-41031