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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 286/22

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2; EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 a) aa); AO § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

Klagebefugnis wegen Doppelbesteuerung einer Hinterbliebenenrente?

Leitsatz

Wird bei einer Hinterbliebenenrente die Doppelbesteuerung geltend gemacht, fehlt die Klagebefugnis sowohl mangels Einschlägigkeit des Verbots der Doppelbesteuerung als auch wegen des zur Rentenbesteuerung im Bescheid enthaltenen Vorläufigkeitsvermerks (a.A. BFH, Beschluss im selben Verfahren vom  – X B 58/23).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
AAAAJ-40996

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 25.04.2023 - 11 K 286/22

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