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Online-Nachricht - Montag, 12.06.2023

Vermietung von Ferienwohnungen im Hotel durch treuhänderischen Vermittler

Die Vermietung von Ferienwohnungen führt nicht zu gewerblichen Einkünften, wenn der mit der treuhänderischen Vermietung beauftragte Vermittler die Ferienwohnungen zwar wie ein Hotelzimmer anbietet, jedoch ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Treuhandstellung hat, weil er hoteltypische Zusatzleistungen wie z.B. Verpflegung oder Bettwäschewechsel auf eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter erbringt. Der Vermieter muss dann keine Gewerbesteuer entrichten.

Hintergrund: Gewerbliche Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer, nicht aber Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Vermietung einer Wohnung wird zwar grundsätzlich bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erfasst; sie kann aber zu gewerblichen Einkünften führen, wenn gewerbliche Zusatzleistun...