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Amtliche Richtsatzsammlung vor dem Aus?
Das BMF wurde vom BFH aufgefordert, einem Revisionsverfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen ein äußerer Betriebsvergleich in Gestalt einer Schätzung anhand der Richtsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF zulässig ist (, NWB OAAAJ-34737, DStR 2023 S. 517). Strittig ist in dem anhängigen Musterverfahren Folgendes:
I. Sachverhalt
Der Kläger betrieb in den Streitjahren 2013 und 2014 in einer deutschen Großstadt eine Diskothek. Eine für die Streitjahre durchgeführte Außenprüfung beanstandete die Kassen- und Buchführung des Klägers als formell ordnungswidrig. Aus diesem Grund verprobte der Prüfer die Getränkeumsätze und ermittelte einen Rohgewinnaufschlagsatz von knapp 400 %. Dieser wich erheblich von denjenigen Sätzen ab, die den Gewinnermittlungen des Klägers zu entnehmen waren. Hieraus folgerte der Prüfer, dass die Betriebseinnahmen und Umsätze nicht vollständig erklärt worden seien.
Auf Grundlage des von dem Prüfer errechneten Aufschlagsatzes schätzte er bei den Getränkeverkäufen Einnahmen bzw. Umsätze von netto ca. 417.000 € (2013) bzw. 247.000 € (2014) hinzu. Ferner nahm er Hinzuschätzungen zu den erklärten Erlösen aus Eintrittsgeldern und Garderobendienstleistungen vor. Die Einsprüche gegen die u. a. dementsprechend geänderten Bescheide für 2013 und 2014 hatten keinen Erfolg.