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Grundsteuer | Gebäudeeigenschaft von Mobilheimen (OFD)
Die OFD Frankfurt am Main hat zur Gebäudeeigenschaft von Mobilheimen Stellung genommen ().
1. Gebäudeeigenschaft von Mobilheimen
Für die Frage, ob sogenannte Mobilheime bewertungsrechtlich als Gebäude anzusehen und damit als Grundvermögen zu bewerten sind, ist deren technische Bezeichnung ohne Bedeutung. Die nachfolgenden Ausführungen gelten daher auch für mobile Tiny-Häuser. Entscheidend ist allein, ob das Mobilheim mit dem Grund und Boden fest verbunden ist. Das ist der Fall, wenn es auf einzelne oder durchgehende Fundamente gegründet ist (vgl. Rundvfg. ofix: HGrStG/5/2). Untergelegte Steine oder Stützen, die lediglich der Standsicherheit des Mobilheimes dienen, sind nicht als Fundament im Sinne des Abgrenzungserlasses...