Gesetzgebung | Neuregelungen im Juni (Bundesregierung)
Hersteller bestimmter Einwegkunststoffe werden zu einer Sonderabgabe verpflichtet, die Fahrgastrechte bei der Bahn werden geändert. Über diese und weitere Neuerungen im Juni informiert die Bundesregierung.
Kultur
200 Euro für kulturbegeisterte 18-Jährige
Jugendliche, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden, erhalten mit dem Kulturpass ein Budget in Höhe von 200 Euro. Dieses Budget können sie ab Mitte Juni zwei Jahre lang auf einer digitalen Plattform einlösen. Veranstalter können sich bereits jetzt dort registrieren und beispielsweise Tickets für Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen anbieten. Auch Eintrittskarten für Museen, Ausstellungen oder Parks sowie Bücher, Tonträger und Noten sollen zum Angebot gehören.
Bildung
Drei Milliarden Euro für Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern
Der Bund stellt den Ländern rund drei Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen zur Verfügung. Kinder können im Ganztag gezielt gefördert und Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt werden. Das Gesetz zum neuen „Investitionsprogramm Ganztagsbetreuung" trat Mitte Mai in Kraft.
Bahn
Keine Entschädigung, wenn höhere Gewalt im Spiel
Fahrgäste können in vielen Fällen bei Verspätung oder Ausfall des Zuges eine Erstattung der Kosten verlangen - und das europaweit. Ab dem muss das Eisenbahnunternehmen jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn die Verspätung verursacht ist durch: höhere Gewalt wie extreme Wetterbedingungen, Verschulden des Fahrgasts oder das Verhalten Dritter wie das Betreten der Gleisanlage oder ein Sabotage-Akt.
Umwelt
Plastikmüll – Hersteller werden in die Pflicht genommen
Ob Plastiktüten, Getränkebecher oder Zigarettenfilter: Hersteller bestimmter Einwegkunststoffe werden zu einer Sonderabgabe verpflichtet. So werden die Verursacher in die Verantwortung genommen und das achtlose Wegwerfen von Plastikabfällen begrenzt. Das Gesetz ist Mitte Mai 2023 in Kraft getreten. Die Sonderabgabepflicht für die meisten Produkte wird 2025 wirksam.
Gesundheit
Blutspenden – ohne Diskriminierung
Bisher durften einige Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität kein Blut spenden. Diese Praxis hat seit dem ein Ende. Um den hohen Sicherheitsstandard von Blutprodukten zu halten, erfolgt die Auswahl der Spenderinnen und Spender nach einer individuellen, diskriminierungsfreien Risikobewertung.
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
ZAAAJ-40885