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Steuerliche Risiken bei der Gestaltung des Vertragsarztmodells
Praxiseinbringung in MVZ GmbH
[i]Kusch, Einbringung in eine Kapitalgesellschaft (§§ 20-23 UmwStG), Grundlagen, NWB RAAAG-35299 Ärzte und Zahnärzte streben häufig die Gründung einer Ein-Mann-MVZ GmbH an. Hintergrund ist oft die Vermeidung der Aufnahme eines oder mehrerer Partner in die bestehende Praxis, die Möglichkeit der Anstellung einer höheren Anzahl an (Zahn-)Ärzten sowie Marketingaspekte. Regelmäßig wird eine steuerneutrale Umwandlung angestrebt. In diesem Zusammenhang muss die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) beachtet werden, nach der das Anstellungsmodell ausgeschlossen ist, wenn der Einbringende das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) beherrscht. Bei der Einbringung einer Arztpraxis in eine Ein-Mann-MVZ GmbH bringt jedoch nicht nur die Rechtsprechung des BSG rechtliche Herausforderungen mit sich, vielmehr soll nach derzeitiger Auffassung der Finanzverwaltung auch eine Einbringung zu Buchwerten gem. § 20 UmwStG scheitern, wenn die Zulassung nicht eingebracht wird.
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I. Vertragsarztzulassung
1. Zulassungsvoraussetzungen, Rechte und Pflichten
[i]Höchstpersönliches öffentlich-rechtliches StatusrechtDie Erteilung einer Vertragsarztzulassung ist ein statusbegründender Akt, der eine höchstpersönliche öffentlich-rechtliche Rechtsposition nur des Vertragsarztes begr...