BBK Nr. 11 vom Seite 473

Print und/oder digital: Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Seit 70 Jahren [i]Hier geht?s direkt zur Umfrage https://go.nwb.de/l7yeyinformiert NWB Rechnungswesen – BBK über alles Wichtige zu Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung und Controlling und nicht zuletzt über das betriebliche Steuerrecht. Mit der inhaltsstarken NWB Datenbank inklusive Livefeed, Newsletter, der optionalen Print-Zeitschrift, einer PDF-Zeitschrift und dem Online-Heftarchiv haben Sie jederzeit Zugriff auf die aktuellen Informationen zu Ihrem beruflichen Fachgebiet. Unsere Produktpakete werden kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert, um Ihnen noch mehr digitale Möglichkeiten zu bieten und auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche einzugehen. Wir möchten Ihnen das beste Nutzererlebnis bieten, und deshalb brauchen wir Ihre Unterstützung: Nehmen Sie an unserer kurzen Umfrage teil, verraten Sie uns Ihre Meinung und helfen Sie uns, unsere Leistungen noch besser auf Sie abzustimmen. Für die Teilnahme bis zum bedanken wir uns bei Ihnen mit einem Gewinnspiel. Hier geht es direkt zur Umfrage: https://go.nwb.de/l7yey. Oder Sie geben die Adresse einfach in Ihrem Browser ein.

Im Buchführungs-Seminar dieser Ausgabe fasst StB Dr. Johannes Riepolt alles Wissenswerte zum strengen Niederstwertprinzip beim Umlaufvermögen zusammen und geht dabei auf die buchhalterischen Besonderheiten ein, insbesondere auf die Frage, ob die Abschreibungen das „übliche“ Maß überschreiten und im Abschluss gesondert gezeigt oder im Aufwand verrechnet werden. Hintergrund seines Beitrags sind die im letzten Jahr stark gestiegenen Beschaffungspreise, was in vielen Handels- und Produktionsunternehmen zum Lageraufbau mit hochpreisigen Waren führte. Weil aber zwischenzeitlich die Preise auch wieder gesunken sind, stellt sich die Frage nach der zutreffenden Bewertung. Mehr dazu ab .

Dass die Geschäftsführer eine Bestandsgefährdung des Unternehmens rechtzeitig erkennen und dann unverzüglich reagieren müssen, ist seit 2021 im StaRUG ausdrücklich festgeschrieben. Ein Risikomanagement ist eigentlich schon länger unternehmerische Pflicht, allerdings in zahlreichen KMU keineswegs hinreichend implementiert; die Krisen der letzten drei Jahre haben aber die Wichtigkeit noch einmal dramatisch unterstrichen. Ab greift Karl Sikora in seiner prägnanten Art das Thema Krisenfrüherkennung noch einmal auf, stellt die nach dem StaRUG bestehende Pflichtenlage für Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen dar und illustriert, wie diese ihren Pflichten entsprechen können. Eine aussagekräftige und aktuelle Buchführung, so viel sei hier schon verraten, ist dabei eine große Hilfe. Berater oder die Leiter des Rechnungswesen erhalten so einen praxistauglichen Leitfaden, um das nötige Problembewusstsein „ihrer“ Geschäftsleiter zu schärfen.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2023 Seite 473
NWB GAAAJ-40754