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KAG | Verhältnis von Vorausleistungs- zu Erschließungsbeitragsbescheid
Hinsichtlich der in einem Vorausleistungsbescheid getroffenen Abgabenfestsetzung löst ein endgültiger Erschließungsbeitragsbescheid einen Vorausleistungsbescheid nicht ab, wenn beide Bescheide infolge eines Verkaufs des zu veranlagenden Grundstücks an unterschiedliche Adressaten gerichtet sind. In diesem Fall bleibt der Vorausleistungsbescheid die formelle Grundlage dafür, dass die Gemeinde die vom Voreigentümer gezahlten Vorausleistungen mit Tilgungswirkung für die dem endgültigen Beitragsschuldner gegenüber erhobene Beitragsforderung behalten darf.
Der endgültige Beitragsbescheid löst nur grds. den Vorausleistungsbescheid ab, weil er i. d. R. den Rechtsgrund für die Beitragserhebung und damit für das (endgültige) Behaltendürfen der Vorausleistung bis zur Höhe des entstandenen Be...