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LSG Saarland Urteil v. - L 1 R 7/19

Gesetze: § 24 Abs 1 S 2 KSVG vom ; § 24 Abs 2 S 1 KSVG vom ; § 24 Abs 2 S 2 KSVG vom ; § 24 Abs 3 KSVG vom ; § 28p Abs 1a SGB IV

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine lediglich einmalige Veranstaltung im Kalenderjahr lässt sich mit dem in § 24 Abs 1 S 2 KSVG verwendeten Adjektiv gelegentlich begrifflich nicht erfassen; hierbei ist die Höhe des einmalig gezahlten Honorars auch nach Einführung der Geringfügigkeitsgrenze in § 24 Abs 3 S 1 KSVG zum ohne Belang.

2. Ein entgegenstehendes Auslegungsergebnis widerspräche darüber hinaus auch dem Willen des Gesetzgebers sowie dem Sinn und Zweck der sich aus dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ergebenden Abgabeverpflichtung zulasten der Unternehmer.

3. Anschluss an .

Fundstelle(n):
WAAAJ-40513

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Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Saarland, Urteil v. 15.03.2022 - L 1 R 7/19

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