Keine Billigkeitsmaßnahme, wenn eine Personengesellschaft sich gegen die Grundsätze der Geprägerechtsprechung gewehrt, zuvor aber Vorteile hieraus in Anspruch genommen hat
Leitsatz
Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, daß der BMF in seinem Erlaß vom (BStBl I 1986, 129) eine Billigkeitsmaßnahme für den Fall versagt hat, daß eine Personengesellschaft sich gegen die Grundsätze der Geprägerechtsprechung gewehrt, zuvor aber Vorteile aufgrund dieser Rechtsprechung in Anspruch genommen hat. Als ein derartiger Vorteil ist auch die Inanspruchnahme einer Investitionszulage anzusehen.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 259 BFH/NV 1989 S. 13 Nr. 4 QAAAA-93144
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