Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kurzfassung zum Beitrag von Rechtsanwältin Barbara Scheben und Stina Neuenfeldt, LL.M., WP Praxis 6/2023 S. 180

Leitplanken für ein Geldwäsche-Compliance-System im Nicht-Finanzsektor

Rechtsanwältin Barbara Scheben und und Stina Neuenfeldt, LL.M.

Das IDW hat die Bestrebungen des deutschen und europäischen Gesetzgebers, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (auch) im Nicht-Finanzsektor stärker bekämpfen zu wollen, erneut aufgegriffen. Der „IDW Praxishinweis: Ausgestaltung und Prüfung eines Compliance Management Systems zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Nicht-Finanzsektor gemäß IDW PS 980 n. F. (09.2022) (IDW Praxishinweis 1/2022)“, Stand , soll eine Prüfung des Geldwäsche-Compliance-Management-Systems („Geldwäsche-CMS“) nach IDW PS 980 n. F. (09.2022) konkretisieren und kann somit als unabhängige externe Überprüfung i. S. des § 6 Abs. 2 Nr. 7 GwG herangezogen werden. Eine nach diesem Standard durchgeführte Prüfung der Wirksamkeit der eingerichteten Systeme, Prozesse und Maßnahmen kann dem Nachweis der Einhaltung der Organisations- und Sorgfaltspflichten von Management und Aufsichtsorganen dienen. Der Beitrag stellt die wesentlichen Inhalte dar.

Einführung

Der IDW Praxishinweis 1/2022 stellt nur auf den Nicht-Finanzsektor ab und findet somit keine Anwendung auf die Prüfung von Unternehmen des Finanzsektors. Als Zielgruppe in Betracht kommen somit neben bspw. Immob...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Wirtschaftsprüfung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen