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Bescheinigung zu Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung
In den letzten Jahren hat sich der Gesetzgeber vermehrt darum bemüht, Sanierungen außerhalb und innerhalb des Regelinsolvenzverfahrens zu erleichtern. Hierzu war u. a. das Schutzschirmverfahren implementiert worden. Bei der Beantragung ist die Bescheinigung eines Sachverständigen zum Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen für das Schutzschirmverfahren erforderlich. Vor dem Hintergrund einer Erweiterung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Eigenverwaltung, hat das IDW seinen Standard S 9 zur Erstellung einer solchen Bescheinigung durch Wirtschaftsprüfer überarbeitet.
Kernaussagen
In der Bescheinigung nach IDW S 9 ist das Vorliegen der Voraussetzungen für das Schutzschirmverfahren und für die Eigenverwaltung zu bestätigen.
Wegen des Zukunftsbezugs zahlreicher Elemente ist eine Beurteilung auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit, Plausibilität und Umsetzbarkeit der Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen.
Die Bescheinigung berichtet über die Qualifikation des Gutachters, die Auftragsdurchführung sowie das begründete Ergebnis.
Zusammenfassung
Mit dem ESUG wollte der Gesetzgeber Anreize zur frühzeitigen insolvenzrechtli...