Gesetze: AO 1977 § 40KraftStG 1979 § 3 Nr. 5BOKraft § 26 Abs. 3
Äußerlich als Krankenfahrzeuge gekennzeichnete Fahrzeuge sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, auch wenn die Verwendung des Fahrezeugs mit der entsprechenden Kennzeichnung verkehrsrechtlich unzulässig ist
Leitsatz
1. Zur Anwendung von § 40 AO 1977 (gesetzwidriges Handeln) im Zusammenhang mit kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Steuerbefreiungen.
2. Ist ein Krankenfahrzeug als solches äußerlich erkennbar (hier: Kennzeichnung mit Rotkreuz-Symbol), so steht es der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung nicht entgegen, wenn die Verwendung des Fahrzeugs mit der entsprechenden Kennzeichnung verkehrsrechtlich nicht zugelassen ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 251 BFH/NV 1990 S. 12 Nr. 2 MAAAA-93141
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