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Track 12-13 | Private Veräußerungsgeschäfte: Keine Zwangslage beim Verkauf von Miteigentumsanteil nach Scheidung
Veräußert der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner, kann der Verkauf nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterfallen. Beim Auszug des Verkäufers sowie der weiteren Nutzung durch das gemeinsame Kind und den Ex-Ehegatten greift nicht die Ausnahme bei Selbstnutzung.
In unserer November-Ausgabe 2021 hatten wir Sie über einen interessanten Fall informiert. Bei dem Verkauf eines Miteigentumsanteils an einem gemeinsamen Einfamilienhaus an den Ex-Ehegatten nach einer Scheidung war streitig, ob es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 EStG handelt. Und ob ggf. die Ausnahmeregelung für selbstgenutzte Immobilien greift.
Der Kläger hatte zusammen mit seiner damaligen Ehefrau im Jahr 2008 ein Einfamilienhaus erworben und dieses zunächst mit der Ehefrau und dem gemeinsamen Kind bewohnt. Nachdem die Ehe in die Krise geriet, zog der Ehemann 2015 aus. Die Ehefrau nutzte die Immobilie weiterhin mit dem gemeinsamen Kind zu eigenen Wohnzwecken. Anschließend wurde...