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Track 11 | Wesentliche Beteiligungen: Höherer Gewinnanteil hat keinen Einfluss auf Überschreitung der 1-%-Grenze
Bei der Frage, ob die Schwelle für eine wesentliche Beteiligung von 1 % i. S. des § 17 Abs. 1 EStG überschritten ist, ist bei inländischen wie bei ausländischen Kapitalgesellschaften auf den Anteil am Nennkapital abzustellen. Die Stimmrechts- oder Gewinnverteilung ist ohne Bedeutung. Die Zuweisung eines höheren Gewinnanteils oder eines Anteils am Liquidationserlös hat daher – so jetzt der Bundesfinanzhof – keinen Einfluss auf die Überschreitung der Relevanzschwelle.
Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. – Das ist bekanntlich in § 17 Abs. 1 EStG geregelt. – Bei ausländischen Kapitalgesellschaften ist zuweilen unklar, wie die Relevanzschwelle von 1 % zu berechnen ist. In einem praxisrelevanten Fall – es ging konkret um eine Beteiligung an einer Corporation nach US-amerikanischem Recht des Staates Delaware – hat der Bundesfinanzhof die geltenden Maßstäbe jetzt näher konturiert.
Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind Aktien, Anteile an einer GmbH, Genusss...