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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 06-08 | Umsatzsteuer: Kostenlose Überlassung eines Werbemobils an soziale Einrichtungen, Vereine etc.

Bei der kostenlosen Überlassung eines Werbemobils an soziale Einrichtungen, Vereine, Verbände, Kommunen, Interessenverbände etc. erbringt nach einer Verfügung des BayLfSt der Werbeunternehmer, der die Werbeflächen auf dem Kfz an Sponsoren verkauft, bereits mit der Übergabe zu Beginn des Nutzungszeitraums eine Lieferung i. S. des § 3 Abs. 1 UStG an die betreffende Institution, da schon zu diesem Zeitpunkt die Verfügungsmacht über das Fahrzeug auf die Institution übergeht.

Auf den neuesten Stand gebracht hat das Bayerische Landesamt für Steuern seine Verfügung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Werbemobilen, die sozialen Institutionen, Sportvereinen oder Kommunen überlassen werden.

Das Geschäftsmodell ist simpel: Agenturen verkaufen an Sponsoren Werbeflächen auf Kraftfahrzeugen, die kostenlos an soziale Einrichtungen, Vereine, Verbände, Kommunen oder Interessenverbände überlassen werden.

Die konkrete Abwicklung erläutert die Oberbehörde aus München so: Der Werbeunternehmer übergibt das Fahrzeug der Institution zur Nutzung, behält jedoch den Kfz-Brief zurück – bis zu dem Ende der Vertragslaufzeit, die gewöhnlich der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entspricht. Di...

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