1. Teilwertermittlung bei Unrentabilität des Betriebs - 2. Ausgangspunkt der sog. Teilwertvermutung sind auch bei bezuschußten Wirtschaftsgütern die ungekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (hier: Investitionszuschuß nach den Richtlinien für die regionale Wirtschaftsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen)
Leitsatz
1. Die Teilwerte der Wirtschaftsgüter eines unrentablen Betriebs können nur dann unter die Wiederbeschaffungskosten absinken, wenn das Unternehmen konkrete Maßnahmen trifft, den Betrieb zu liquidieren oder stillzulegen (Anschluß an das , BFHE 109, 63, BStBl II 1973, 475).
2. Auch bei bezuschußten Wirtschaftsgütern geht die sogenannte Teilwertvermutung von den ungekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus (Anschluß an die , BFHE 156, 507, BStBl II 1989, 545, und II R 121/87, BFHE 156, 510, BStBl II 1989, 547).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 206 BFH/NV 1990 S. 18 Nr. 3 NAAAA-93119
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