Online-Nachricht - Freitag, 19.05.2023

Zwangsvollstreckung | Höhere Pfändungsfreigrenzen ab dem (BRAK)

Die BRAK weist auf die ab dem geltenden Pfändungsfreigrenzen hin.

Hierzu führt die BRAK weiter aus:

Die Freigrenzen für pfändbares Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO werden zum insgesamt erhöht. Die entsprechende Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz wurde am im BGBl. veröffentlicht.

Ab dem betragen die unpfändbare Beträge nach

  • § 850c I 1 ZPO: 1.402,28 Euro (bisher 1.330,16 €) monatlich,

  • § 850c II 1 ZPO: 527,76 Euro (bisher 500,62 €) monatlich,

  • § 850c II 2 ZPO: 294,02 Euro (bisher 278,90 €) monatlich,

  • § 850c III 3 ZPO: 4.298,81 Euro (bisher 4.077,74 €) monatlich.

Die entsprechenden wöchentlichen und täglichen Pfändungsfreibeträge sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Dort sind auch die konkreten Pfändungsfreibeträge in einer Tabelle dargestellt.

Hinweis:

Die aktuelle Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung können Sie auf der Homepage des Bundesgesetzblatts abrufen.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin v. (il)

Fundstelle(n):
OAAAJ-40238