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Umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften
Zum [i]Lippross/Janzen, NWB Kommentar „UStAE Aktuell“, Abschnitt 3.14, NWB JAAAH-71455 wurden die MwStSystRL und die MwStVO im Rahmen der sog. Quick Fixes (Richtlinie (EU) 2018/1910 des Rates v. ; Durchführungsverordnung (EU) 2018/1912 des Rates v. ) u. a. in Bezug auf Reihengeschäfte geändert. Art. 36a MwStSystRL beinhaltet seitdem erstmals eine ausdrückliche unionsrechtliche Regelung zur Zuordnung der Warenbewegung (Beförderung oder Versendung) beim Reihengeschäft im innergemeinschaftlichen Handel. In Deutschland erfolgte die [i]Ramb, NWB 25/2020 S. 1864Umsetzung durch das sog. JStG 2019 v. (BGBl 2019 I S. 2451). Dazu wurde ein neuer § 3 Abs. 6a UStG eingeführt. Die gesetzgeberische Neuerung beseitigte in großen Teilen die Unsicherheit bezüglich der Zuordnung der Warenbewegung, welche zuvor unionsrechtlich nicht ausdrücklich geregelt war und durch die diesbezügliche Rechtsprechung nur unzureichend geklärt werden konnte. So war nach der Rechtsprechung des BFH, die wiederum an die Rechtsprechung des EuGH anknüpfte, – wenig praxistauglich – auf die Übertragung der Verfügungsmacht unter „Würdigung aller besonderen Umstände des Einzelfalls“ abzustellen (vgl. , NWB BAAAE-87996; „EMAG Handel Eder“, NWB TAAAB-83177; v. - C-430/09 „Euro Tyre Holding“, NWB VAAAD-59819; v.